Kleine Chirurgie
Wundversorgung, Nagelbehandlung, Fremdkörperentfernung und Entfernung von Hautveränderungen – bei medizinischer Indikation über die GKV abrechenbar.
Kurze Wege und klare Nachsorge durch das Praxisteam. Rein kosmetische Eingriffe ohne Indikation werden als Selbstzahlerleistung abgerechnet.
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